ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VMT SOLUTIONS LTD.

§ 1 Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VMT Solutions Ltd – im folgenden „VMTS“ genannt – gelten für alle zwischen der VMTS und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden, sofern nicht abweichende Regelungen vereinbart werden.

Änderungen den Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote der VMTS sind freibleibend. Verträge kommen durch die schriftliche Auftragsannahme seitens VMTS zustande. Der Umfang der von VMT Solutions zu erbringenden Leistungen wird durch die Auftragsbestätigung von VMT Solutions festgelegt.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen der VMTS sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Alle Preise gelten ohne Verpackung, Transport und Porto. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 4 Wochen zulässig, danach gelten sie als anerkannt.

§ 4 Lieferung

Die von VMT Solutions genannten Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche
bezeichnet wurden.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige Lieferung der benötigten Unterlagen und die Einhaltung der Vertragsrelevanten Regelungen voraus. Bei Nicht- oder Teilerfüllung verlängern sich die Lieferzeiten im angemessenem Umfang.

Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages oder treten Umstände ein, die der VMTS eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die VMTS diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Insbesondere der Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von VMTS nicht zu vertretenden Einwirkungen, die auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der VMTS nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so ist die VMTS berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Fällt die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht weg, kann die VMTS die Lieferung einstellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen.

§ 5 Haftung & Gewährleistung

Die VMTS haftet nur bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

In allen Fällen in den VMT Solutions haftet, ist die Haftung von der VMTS auf die Höhe der Schäden begrenzt, die VMT Solutions beim
Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages voraussehen konnte.

Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde beginnt, die Pläne, Dokumente oder die von der VMTS gelieferten Dateien zu bearbeiten oder durch Dritte oder Software ändern zu lassen.

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Dateien unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen seit Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen.

Bei Mangelhaftigkeit der Leistung der VMTS und rechtzeitiger Anzeige der Mangels ist die VMTS wahlweise dazu berechtigt fehlerhafte Dateien auszubessern oder neu zu erstellen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die VMT Solutions übernimmt keine Gewährleistung für inhaltliche Prüfung der gelieferten Dateien und/oder Ausdrucke vor der weiteren Verwendung in seinen Konstruktionen, Planungen und Projekten fällt. Alle diese beschriebenen Fälle fallen ausschließlich in die Verantwortung des Kunden

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die von der VMTS gelieferten Dateien, dürfen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der VMTS aus der Geschäftsverbindung nur zu Prüfzwecken durch den Kunden verwendet werden.

Der Eigentumsübergang an den Dateien erfolgt erst nach Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebender Forderungen. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Dateien nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht befugt, sofern die Zahlung nicht vollständig geleistet wurde. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Dateien veräußert und VMTS dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der VMTS bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der VMTS alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

§ 7 Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gerichtsstand ist München, Deutschland.